Allgemeine Informationen
Mit einer installierten Leistung von 3.828 MW von Anlagen zur Erzeugung aus erneuerbaren Energien und zusätzlichen Anfragen für 5.840 MW, belegt die E.ON edis AG bezüglich der angeschlossenen EEG-Anlagen eine Spitzenposition unter den Netzbetreibern in Deutschland.
Das Lastverhalten der E.ON edis AG ist u.a. abhängig von der Jahres- und auch Tageszeit. Der Leistungsbedarf der Bezugskunden bewegte sich im Dezember 2009 in einem Band von 1.952 MW bei Netzhöchstlast und einer Netzminimallast von 231 MW. Auf Grund des nicht planbaren/stochastischen Verhaltens der Einspeisung aus erneuerbaren Energien kommt es immer häufiger zu Rückspeisungen über das Verteilungsnetz der E.ON edis AG in das Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH. Die zu übertragenden Leistungen nehmen in einigen Netzregionen bereits heute Werte an, die die technisch zulässigen Betriebsmittelbelastungen, insbesondere die Übertragungskapazität der 110-kV-Leitungen zum Übertragungsnetz, zeitweise voll ausschöpfen. Um den Anschluss weiterer Energieerzeugungsanlagen in den hiervon besonders betroffenen Netzregionen zu gewährleisten, hat die E.ON edis AG gemäß § 11 EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz das Netzsicherheitsmanagement (NSM) als vorübergehende Maßnahme bis zum endgültigen Netzausbau eingeführt.
Rechtliche Grundlagen NSM
Nach § 6 Nr. 1 EEG sind Anlagenbetreiber verpflichtet, Anlagen deren Leistung 100 kW übersteigt, mit einer Einrichtung
a.) zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung,
b.) zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung,
auf die der Netzbetreiber zugreifen darf, auszustatten. Diese Regelung gilt ab sofort für Energieerzeugungsanlagen mit Inbetriebnahme ab 1.1.2009. Für Anlagen die vor dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, sind die Anforderungen bis zum 1.1.2011 umzusetzen.
Hinweise:
Anlagenbetreiber haben keinen Anspruch auf EEG-Einspeisevergütung nach § 16 Abs. 6 EEG, solange die Verpflichtungen gemäß § 6 EEG nicht erfüllt werden.
Für Windenergieanlagen sind als weitere Vergütungsvoraussetzung, insbesondere auch die Anforderungen gemäß Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (SDLWindV), zu berücksichtigen.
Warum wird das Netzsicherheitsmanagement benötigt?
Mit Hilfe des NSM werden die 110-kV-Freileitungen vor Überlastungen geschützt. Ohne NSM könnte es z.B. bei starker Erzeugung zu Überlastung von Netzabschnitten und somit zu Versorgungsausfällen kommen.
Das NSM ermöglicht eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von EEG-Strom, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Einzige Alternative wäre ein Anschlussstop bis zum Abschluss der notwendigen Netzbaumaßnahmen.
Eine Übersicht über die letzten Einsätze des NSM in den Netzgebieten können Sie hier herunterladen:
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Ab sofort steht Ihnen für alle Fragen zur Stromeinspeisung unser kompetentes Team zur Verfügung.