Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist der leistungsbezogene Kostenanteil des Anschlussnehmers an den Herstellungs- oder Verstärkungskosten des örtlichen Verteilungsnetzes der Netzebene Niederspannung einschließlich der vorgelagerten Transformatorstationen des Netzbereiches. Eine Kostenreduktion um 50% und die Durchmischung der Leistungsanforderungen gemäß §11 NAV sind in den spezifischen BKZ-Werten berücksichtigt.
Die BKZ-Berechnung erfolgt auf Basis der mit dem Anschlussnehmer vertraglich vereinbarten Leistung am Anschluss und ermittelt sich aus der Multiplikation dieser Leistung, abzüglich 30 kW, mit dem spezifischen BKZ-Wert der Netzebene Niederspannung. (berücksichtigt in Tabelle 1)
Der spezifische BKZ für den Anschluss im Niederspannungsverteilnetz und an der Niederspannungsverteilung der Ortsnetzstation beträgt:
Die Leistungsermittlung als Grundlage der BKZ-Berechnung für den Anschluss von Wohneinheiten wird nach DIN 18015 vorgenommen und ist auszugsweise in Tabelle 1 dargestellt:
| Tabelle 1 |
|---|
| Wohneinheiten | DIN Leistung am Hausanschluss in [kW] | BKZ Leistung am Hausanschluss in [kW] | ||
| 1 | 14,5 | 0,0 | ||
| 2 | 24,0 | 0,0 | ||
| 3 | 31,0 | 1,0 | ||
| 4 | 36,0 | 6,0 | ||
| 5 | 40,5 | 10,5 | ||
| 6 | 44,0 | 14,0 | ||
| 7 | 47,5 | 17,5 | ||
| 8 | 50,0 | 20,0 | ||
| 9 | 52,5 | 22,5 | ||
| 10 | 55,0 | 25,0 |
Die BKZ Berechnung bei Anschlüssen die nicht unter die Niederspannungsanschlussverordnung fallen, wird von der Bundesnetzagentur als angemessen und transparent betrachtet, wenn die Kostenbeteiligung auf Basis des Leistungspreismodells ermittelt wird.
Nach diesem Modell ergibt sich der BKZ aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistung mit dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Vertragsanpassung geltenden veröffentlichten Leistungspreis der Netzentgelte (> 2.500 Benutzungsstunden) der Anschlussnetzebene. (siehe Tabelle 2)
Der BKZ ist an den versorgten Anschluss gebunden und richtet sich nach der Netzebene, in der der Anschluss der Anschlussnehmeranlage erfolgt.
| Tabelle 2 |
|---|
| Anschluss | Spezifischer BKZ Wert (netto) | ||
| im Mittelspannungsverteilnetz | 48,60 €/kW | ||
| an Mittelspannungsschaltanlage im Umspannwerk | 48,60 €/kW | ||
| Direktanschluss am Trafoeinspeisefeld im Umspannwerk mit anschlussnehmereigener MS-Schaltanlage | 63,48 €/kW | ||
| im Hochspannungsverteilnetz | 35,16 €/kW |
Das Positionspapier der Bundesnetzagentur zum Baukostenzuschuss kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
Positionspapier zum Baukostenzuschuss
Die E.ON edis AG ist als Netzbetreiber berechtigt, von leistungsgemessenen Anschlussnehmern einen weiteren BKZ zu erheben, wenn diese ihre Leistungsanforderung über die vertraglich vereinbarte Leistung hinaus erhöht haben.
Der BKZ für leitungsgebundene Erdgashausanschlüsse ist der Kostenanteil des Anschlussnehmers an den Herstellungs- oder Verstärkungskosten des örtlichen Verteilungsnetzes im Netzbereich. Eine Kostenreduktion um 50% und die Durchmischung der Leistungsanforderungen sind in den spezifischen BKZ-Werten berücksichtigt.
Die BKZ-Berechnung erfolgt auf Basis der mit dem Anschlussnehmer vertraglich vereinbarten Leistung am Anschluss und ermittelt sich aus der Multiplikation dieser Leistung mit dem spezifischen BKZ-Wert.
Es kommt eine BKZ-Pauschale für Anschlüsse ohne registrierende Leistungsmessung und ein Wert für alle davon abweichenden Anschlussvorhaben zum Einsatz. (siehe Tabellen 3 bis 5). Der BKZ ist an den versorgten Anschluss gebunden.
| Tabelle 3 |
|---|
| Gasanschluss ohne registrierende Leistungsmessung | BKZ Wert (netto) | ||
| - mit Jahresarbeit <= 100.000 kWh/a | je Hausanschluss | ||
| - und maximale Leistung <=70 kW | bis zum 31.12.2011 385,49 € | ||
| - und Leitungsdurchmesser <= DN 50 | ab dem 01.01.2012 380,93 € |
| Tabelle 4 |
|---|
| Gasanschluss | BKZ Wert (netto) | ||
| - mit Jahresarbeit > 100.000 kWh/a | bis zum 31.12.2011 10,86 €/kW | ||
| - oder maximaler Leistung > 70 kW | ab dem 01.01.2012 9,86 €/kW | ||
| - oder Leitungsdurchmesser > DN 50 |
| Tabelle 5 |
|---|
| Umrüstung Gasanschluss | BKZ Wert (netto) | ||
| Für die Umrüstung von Anschlüssen anderer Energieträger auf einen Gasanschluss ohne registrierende Leistungsmessung entsprechend Tabelle 3 wird kein BKZ erhoben. | 0,00 €/kW |
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