Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß § 22 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 10 Abs. 1 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie (BK6/08/006 vom 21.10.2008) schreibt nach Ziffer 3 des Tenors vor, dass bei Verwendung der Kurzfristkomponente diese über einen Dienstleister zu beschaffen ist, der im Rahmen eines Ausschreibungsverfahren zu ermitteln ist. Nach Ziffer 11 c des Tenors kann die Ausschreibung für mehrere Unternehmen gemeinsam erfolgen. Die E.ON Westfalen Weser AG, die E.ON Hanse AG,
die E.ON Bayern AG, die E.ON Mitte AG, die E.ON Netz GmbH und die
E.ON edis AG haben sich darauf verständigt, ihren jeweiligen Bedarf gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur einheitlich auszuschreiben.
Die E.ON edis AG koordiniert für die vorgenannten Unternehmen das Ausschreibungsverfahren und ist alleinige Ansprechpartnerin für die Bieter. Die Angebote für die einzelnen Vergabestellen sind an die E.ON edis AG zu richten.

Die Hinterlegung einer Preisobergrenze nach Ziffer 2 der Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie (BK6/08/006 vom 21.10.2008) bleibt vorbehalten.

Nähere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen, sowie das Angebotsformular stehen Ihnen hier zum Download bereit.
 
Frist zur Angebotsabgabe: 08. Oktober 2009 10:00 Uhr

Die Ausschreibungsergebnisse werden zeitnah unter folgendem Link veröffentlicht.

Hinweis: Die E.ON edis AG behält sich vor, die Angebotsstruktur zu verändern sowie alle hier veröffentlichten Informationen zu aktualisieren.