Die Verordnung zu "Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDL WindV)" definiert die Anforderungen für den Erhalt des Systemdienstleistungsbonus für neue und bereits bestehende Windenergie-Anlagen. Darüber hinaus regelt die Verordnung den Nachweis der Einhaltung der technischen Anforderungen. Hierzu sind entsprechende Zertifikate beziehungsweise Gutachten notwendig. Für den Erhalt des Bonus sind zudem zeitliche Restriktionen zu beachten. Bestandsanlagen müssen die Anforderungen bis zum 1.1.2011 erstmals erfüllen. Wir unterstützen Sie bei der Umrüstung Ihrer Windenergie-Anlage zur Erlangung des Systemdienstleistungsbonus.

Unsere Leistungen:
 
Koordinierung erforderlicher Maßnahmen zur Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt
des Systemdienstleistungsbonus wie:

  • Abstimmung mit den Anlagenherstellern beziehungsweise bei „gemischten“ Windparks zusätzlich mit dem Netzbetreiber und Auswahl von Zertifizierern und Gutachtern 
  • Realisierung aller Anpassungen in der Anschlussanlage, wie die Installation und Inbetriebnahme des QU-Schutzes am Netzanschlusspunkt, die Anpassung der Schutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt und gegebenenfalls die Nachrüstung von Spannungswandlern am Netzanschlusspunkt

Ansprechpartner

Mathias Prüter

T 03 82 94-7 52 85
F 03 82 94-7 51 80