Jeder gestellte Antrag wird von der E.ON edis AG auf seine Anschließbarkeit gewissenhaft geprüft.
Um die Einhaltung vorgenannter Forderungen hinreichend beurteilen und dem jeweiligen Antragsteller gegebenenfalls eine deren Einhaltung sichernde technische Lösung vorschlagen zu können, benötigt die E.ON edis AG Angaben entsprechend Checkliste insbesondere zum Standort und zur Technik der geplanten Erzeugungsanlage. Das entsprechende Datenerfassungsblatt je nach Typ der Anlage finden Sie hier zum Ausfüllen und Zurücksenden.
Datenerfassungsblatt Blockheizkraftwerke (BHKW) und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWKA) (PDF, 458KB)
Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 EEG verpflichtet, Standort und Leistung ihrer Anlage der Bundesnetzagentur zu melden. Nur so ist die Vergütung sicher gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat unter bundesnetzagentur.de ein PV-Meldeportal eingerichtet.
Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2009 die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (SDLWindV) beschlossen. Diese Verordnung ist am 11. Juli 2009 einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.
Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Onshore-Windenergieanlagen (SDLWindV) stellt technische Anforderungen an die Stromeinspeisung von Onshore-Windenergieanlagen und soll so laut Gesetzgeber die Netzstabilität und Netzsicherheit auch bei steigenden Windstromanteilen sicherstellen.
Halten die Windenergieanlagen (WEA) die Anforderungen gemäß SDLWindV ein, so wird dies mit einem Vergütungsanreiz/-bonus je gelieferte Kilowattstunde zusätzlich belohnt.
Informationen zur Erstellung von Gutachten zur SDLWindV entnehmen Sie bitte der Internetseite der "Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien".
Für Anfragen zu Erzeugungsanlagen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
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Ab sofort steht Ihnen für alle Fragen zur Stromeinspeisung unser kompetentes Team zur Verfügung.