
Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008 sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach §§ 45 - 49 EEG erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen.
Diese veröffentlichten Daten entsprechen den Daten, die an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt worden sind.