Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogas- anlage gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an das Erdgasnetz der E.ON edis AG benötigen wir den vollständig ausgefüllten "Antrag auf Prüfung Netzanschlussbegehren Biogas".

  • Standort der Anlage
  • Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
  • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
  • Größe der Anlage [m³/h i. N.]
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahren
  • erwartete Gasqualität
    (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten)

Es gelten die technischen Anschlussbedingungen der E.ON edis AG zum Anschluss an das Erdgasnetz und zur Einspeisung von Biogas.

Nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen teilen wir innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung zum Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe eine Voraus- zahlung für die Prüfung zu leisten ist.

Nach Zahlungseingang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der E.ON edis AG prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir zeitnah mit, spätestens drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung.

Nach Mitteilung eines positiven Prüfungsergebnisses erhalten Sie innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot.

Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (SDLWindV)

Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2009 die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (SDLWindV) beschlossen. Diese Verordnung ist am 11. Juli 2009 einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.

Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Onshore-Windenergieanlagen (SDLWindV) stellt technische Anforderungen an die Stromeinspeisung von Onshore-Windenergieanlagen und soll so laut Gesetzgeber die Netzstabilität und Netzsicherheit auch bei steigenden Windstromanteilen sicherstellen.
Halten die Windenergieanlagen (WEA) die Anforderungen gemäß SDLWindV ein, so wird dies mit einem Vergütungsanreiz/-bonus je gelieferte Kilowattstunde zusätzlich belohnt.
 
Weitere Informationen können Sie unserer "Handlungsempfehlung zur Umsetzung der SDLWindV" entnehmen. Diese Handlungsempfehlung soll die Betreiber von Windenergieanlagen darüber informieren, welche Anforderungen an das erforderliche Gutachten für den Vergütungsanreiz/-bonus gestellt werden.
 
Informationen zur Erstellung von Gutachten zur SDLWindV entnehmen Sie bitte der Internetseite der "Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien".
 
Für Anfragen zu Erzeugungsanlagen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.