Technische Mindestanforderungen für Strom und Gas

Es gelten die technischen Anschlussbedingungen der E.ON edis AG zum Anschluss an das Stromnetz und Gasnetz bzw. zur Einspeisung von Strom und  Biogas.

Technische Anschlussbedingungen Hochspannungsnetz

Die technischen Anschlussbedingungen für das Hochspannungsnetz setzen sich aus den Technische Mindestanforderungen Strom, den Werknormen Technische Anschlussbedingungen; Allgemeine Anforderungen, Anschluss von Kundenanlagen ohne Erzeugungsanlagen an das 110-kV-Netz und Anschluss von Erzeugungsanlagen an das 110-kV-Netz zusammen. In diesen Ergänzungen wird auf die spezifischen Besonderheiten der E.ON edis AG eingegangen.

Technische Anschlussbedingungen Mittelspannungsnetz

Die technischen Anschlussbedingungen für das Mittelspannungsnetz setzen sich aus den Technische Mindestanforderungen Strom, der Werknorm Technische Anschlussbedingungen; Allgemeine Anforderungen, der BDEW-Druckschrift Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz und den Ergänzungen und Änderungen der E.ON edis AG. In diesen Ergänzungen wird auf die spezifischen Besonderheiten der E.ON edis AG eingegangen.

Am 1. September 2009 tritt im Netzgebiet der E.ON edis AG die "Technische Richtlinie für den Anschluss von Baustromstationen in den Bundesländern Berlin und Brandenburg – Ausgabe August 2009" in Kraft.

Technische Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz und Niederdrucknetz

Die Netzzugangsdaten sind den TAB_NS Nord, den Beiblättern der Netzbetreiber zur TAB NS und der Ergänzung TAB NS Nord, bzw. den Technischen Hinweisen zur Gasinstallation zu entnehmen.

Hier erhalten Sie Informationen zum Hausanschluss.

Technische Anschlussbedingungen an die Einrichtung und den Betrieb von Messeinrichtungen für EEG-Energieerzeugungsanlagen

Gemäß § 7 Abs. 1 EEG sind Anlagenbetreiberinnen und -betreiber berechtigt, die Errichtung und den Betrieb der Messeinrichtungen einschließlich der Messung von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen zu lassen.

Mindestanforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Messeinrichtungen für EEG-Energieerzeugungsanlagen im Netzgebiet der E.ON edis AG ohne Messstellenbetreiberrahmenvertrag

 

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