Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat am 15. Dezember 2008 die jährlich anzupassenden Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode Gas (1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012) für die E.ON edis AG festgelegt. Auf Basis dieser Festlegung hat die E.ON edis AG gemäß § 4 ARegV die Netzentgelte für das Gasverteilernetz bestimmt.
Netzentgelte der E.ON edis AG ab dem 01.01.2012:
Die Preisblätter der E.ON edis AG finden Sie hier:
Allgemeine Zahlungsbedingungen
Die allgemeinen Zahlungsbedingungen der E.ON edis AG entnehmen Sie bitte der Anlage 2 des Lieferantenrahmenvertrages.
Hier finden Sie die anzeigepflichtigen individuellen Netzentgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der E.ON edis AG.
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