Der Transport der Gasmengen erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften mit ihren Verordnungen, den allgemein annerkannten Regeln der Technik (DVGW-Richtlinien) und den im Folgenden veröffentlichten Netzzugangsbedingungen. Die E.ON edis AG ist der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen beigetreten.