Kraft-Wärme-Kopplung

Auf Grund der Verpflichtung der E.ON edis AG als Netzbetreiber aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG vom 19. März 2002, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom 25.10.2008, gelten die Preise vorbehaltlich einer Anpassung aufgrund von Zuschlags- und Ausgleichzahlungen gemäß § 9 Abs.7.

Die E.ON edis AG wird die Kosten gemäß § 9 Abs. 7 Satz 1 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Rahmen der Netznutzungsabrechnung in Rechnung stellen.

Die Kosten können Sie der nachfolgenden Aufstellung entnehmen:

KWK-Umlage (PDF, 42 KB)

Messung und Abrechnung

Das Entgelt für die Messung und Abrechnung beinhaltet die Kosten für eine ordnungsgemäße Zählung beziehungsweise Messung der Daten an der Entnahmestelle des Netzkunden, die monatliche Bereitstellung dieser Informationen und die Abrechnung.

Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Die Belieferung von nicht leistungsgemessenen Kundenanlagen mit unterbrechbaren elektrischen Speicherheizungen im Netz der E.ON edis per Netznutzung findet nach dem vom Verband der Netzbetreiber (VDN) und der BTU Cottbus erarbeiteten Verfahren temperaturabhängiger Lastprofile statt. Das zugrunde liegende Verfahren ist prinzipiell im VDN-Praxisleitfaden "Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen" beschrieben. Die für die E.ON edis AG maßgebliche Temperaturmessstelle zur Ermittlung der Tagesmitteltemperatur ist die Messstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Teterow (DWD-Stations-ID 5009, Stationskennung B556).

Kundenanlagen mit Zweitarifzählern für Allgemeinverbrauch und Speicherheizung können nur von einem Lieferanten beliefert werden. Bei der Abrechnung dieser Kunden wird eine rechnerische Aufteilung des NT-Verbrauchs auf Allgemein- und Speicherheizungsbedarf vorgenommen.