Sonnige Aussichten
Wenn Sie jetzt von Öl, Festbrennstoffen oder Flüssiggas auf Erdgas (Brennwertheizung) oder eine Wärmepumpe in Kombination mit einer thermischen Solaranlage umrüsten, zahlt sich das für Sie in jedem Fall aus.
Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick
- Die Sonne heizt mit.
- Klarer Preisvorteil: Im Vollkostenvergleich liegen die Erdgas-Heizung und die Wärmepumpe als günstige Wärmeenergien meist vorne.
- Niedrigster CO2-Ausstoß von allen fossilen Brennstoffen: Wer auf Erdgas setzt, handelt verantwortungsbewusst und nachhaltig.
- Attraktive Förderprämien: Vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2008 laufen unsere Förderprogramme "Erdgas & Solar" sowie "Wärmepumpe & Solar".
- Günstige Angebote von E.ON edis: Ob E.ON edis SparErdgas, E.ON edis KomfortErdgas oder E.ON edis WärmepumpenStrom – wir haben das passende Produkt auch für Ihren Haushalt!
Unsere Förderbedingungen
- Antragstellung vom 01.07.2008 bis 31.12.2008
- Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt zwischen dem 01.07.2008 und 31.03.2009. Gleichzeitig bezieht der Kunde für die geförderte Anlage Erdgas bzw. Strom von E.ON edis.
- Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Inbetriebnahme der Anlage (Brennwerttechnik/Wärmepumpe + thermische Solaranlage).
- Der Förderbetrag kann nur gewährt werden, wenn der vollständige Antrag, einschließlich der Inbetriebnahmebestätigung durch den Installateur, innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage (Einbau der Messeinrichtung) bei E.ON edis eingeht. Es gilt das Datum des Poststempels.
- Bei "Erdgas & Solar": Die wirtschaftliche Herstellung eines Erdgashausanschlusses (Neuanschluss, gültiger Netzanschlussauftrag ab 01.07.2008) im Erdgasnetzgebiet der E.ON edis Netz GmbH bzw. im Grundversorgungsgebiet Erdgas von E.ON edis.
- Der Förderbetrag wird nur in Verbindung mit einem gültigen Erdgas- bzw. Wärmepumpenstromliefervertrag zwischen dem Kunden und E.ON edis ausgereicht.
- Der Kunde verpflichtet sich für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten Erdgas von E.ON edis zum Betrieb der Brennwertheizung bzw. Wärmepumpe zu beziehen.
- Bei vorzeitiger und einseitiger Kündigung des Erdgas- bzw. Wärmepumpenstrombezuges von E.ON edis durch den Kunden ist der Förderbetrag spätestens 14 Tage nach Beendigung des Erdgasbezuges zeitanteilig an E.ON edis zurückzuzahlen.
- Einreichung und Bezahlung der Installateurrechnung (Kopie).
- Ein Rechtsanspruch auf den Förderbetrag besteht nicht.
Die E.ON edis AG unterstützt mit dem Förderprogramm die Inbetriebnahme von Brennwertheizungen oder Wärmepumpen in Verbindung mit thermischen Solaranlagen. Die ersten 100 Anlagen, für die Anträge bis 31.12.2008 bei uns eingehen und im Zeitraum vom 01.07.2008 bis 31.03.2009 in Betrieb genommen werden, werden mit einem Förderbetrag von einmalig 200,00 Euro, einschließlich Umsatzsteuer, pro Anlage gefördert.
Möchten Sie auf "Erdgas & Solar" oder "Wärmepumpe & Solar" umstellen, dann füllen Sie bitte den Antrag aus und senden Sie ihn an folgende Adresse:
E.ON edis AG
Privat- und Geschäftskundenvertrieb
Solar-Förderprogramm
Woldeforster Str. 6
17109 Demmin
Nach Posteingang/Registrierung erhalten Sie eine Kopie Ihres Antrages zur Bestätigung der Inbetriebnahme der Anlage durch Ihren Installateur zurück. Die Kopie mit Bestätigung durch den Installateur senden Sie bitte wieder an uns.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Günther Telefon: 0 39 98-28 22-28 96
Frau Erhardt Telefon: 0 39 98-28 22-28 95