Gemäß der EU-Richtlinie "Gesamteffizienz von Gebäuden" wird beginnend mit dem 1. Juli 2008 auch in Deutschland ein Energieausweis nicht nur beim Bau, sondern auch bei Vermietung und Verkauf von Gebäuden Pflicht. Das gilt sowohl für Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude.
Mit dieser Maßnahme soll der Energieverbrauch von Gebäuden transparent gemacht und ein Anreiz für die energetische Modernisierung von Gebäuden gegeben werden. Ziel ist, Energieverbrauch und CO2-Emissionen zu senken. Der Ausweis stellt also eine Art Gütesiegel für die Energieeffizienz des Gebäudes dar.
Im Energieausweis wird der Gesamtenergiebedarf pro Quadratmeter und Jahr ausgewiesen. Zusätzlich enthält er detaillierte Informationen und Modernisierungsempfehlungen, etwa zur Wärmedämmung oder zur Heizanlage.
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