
Der Gesetzgeber regelt im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welche Festlegungen für Kunden gelten, die keinen gültigen Liefervertrag abgeschlossen haben. Die vom Kunden bezogenen Energiemengen im Zeitraum ohne gültigen Liefervertrag erhält er im Rahmen der Ersatzversorgung (§ 38 Ersatzversorgung mit Energie). Die Ersatzversorgung erfolgt durch den jeweiligen Grundversorger (§ 36 Grundversorgungspflicht). Der Grundversorger im Netzgebiet der E.ON edis AG ist die E.ON edis Vertrieb GmbH. Die Stadtwerke Eberswalde GmbH ist der Grundversorger im ehemaligen Netzgebiet der Stadtwerke Eberswalde GmbH für Niederspannung gemäß § 36 EnWG.