Schon kurz nach Kriegsende begann in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zunächst langsam die Umwandlung der Privatwirtschaft in eine Staatswirtschaft. Eigentum von NS-Aktivisten und Kriegsverbrechern wurde unter Zwangsverwaltung gestellt und enteignet. 1948 erreichte dieser Prozess die Versorgungswirtschaft. Aus dem MEW (Firma seit 1947 Brandenburgisch-Mecklenburgische Elektrizitätswerke AG; BMEW) ging der Energiebezirk Nord VVB (Z), ein durch die Berliner Zentrale geführter Staatsbetrieb, hervor. Der Energiebezirk war für die Energieversorgung in Brandenburg und Mecklenburg (mit Vorpommern) zuständig.
Auf Grundlage der Energiewirtschaftsverordnung vom 22. Juni 1949 wurden sehr viele städtische E- und Gaswerke sowie städtische Kraftwerke übernommen. 1951 reorganisierte die 1949 gegründete DDR ihre Energiewirtschaft. Es entstanden die beiden Energiebezirke Nord (für Mecklenburg und Vorpommern) und Mitte (für Brandenburg). Allerdings hatte sie nur wenige Monate bestand. Bereits 1952 löste man sie auf. An ihre Stelle traten die Verwaltungen volkseigener Betriebe der Energiewirtschaft. Ihnen unterstanden verschiedene VEB Energieverteilung, wie z. B. die Energieverteilungen Babelsberg, Eberswalde, Falkensee, Frankfurt/O., Neubrandenburg und Stralsund.
1954 trennte man Strom- und Gasversorgung organisatorisch. Bereits 1958 wurden beide in Gestalt der VEB Energieversorgung wieder zusammengeführt. Diese VEB existierten in jedem DDR-Bezirk bis 1969 bzw. 1970. Zu diesen Zeitpunkten gründete man die Energiekombinate Nord (für die Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin) bzw. Mitte (für die Bezirke Frankfurt/O., Magdeburg und Potsdam). Sie wurden jedoch zehn Jahre später wieder aufgelöst und durch die VEB Energiekombinat (EK) der Bezirke ersetzt. So entstanden im heutigen Netzgebiet der E.ON edis AG die EK Frankfurt/O., Neubrandenburg, Potsdam und Rostock.