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Neu: Ergänzung der Technischen Anschlussbedingungen - TAB NS Nord

Mit Wirkung vom 01.01.2010 tritt die Ergänzung TAB NS Nord im Netzgebiet der E.ON edis AG in Kraft und ergänzt die bestehende Technische Richtlinie TAB_NS Nord als konkrete technische Umsetzung bzw. Ausführung gesetzlicher Vorgaben.


Neue Ergänzende Bedingungen zur NAV und NDAV der E.ON edis AG, gültig ab 1. November 2009

Mit Wirkung vom 01.11.2009 sind die geänderten Ergänzenden Bedingungen zur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen zur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck" (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) der E.ON edis AG gültig.

Die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen stehen unter der Rubrik Netzanschluss-Downloadservice zum Herunterladen zur Verfügung. Des Weiteren sind die Ergänzenden Bedingungen ab November 2009 in den Geschäftsräumen der E.ON edis AG einzusehen und werden mit jedem neuen Netzanschlussangebot versandt.

Stand: Oktober 2009


Neue Technische Anschlussbedingungen - TAB NS Nord

Ab dem 01. August 2008 ist die neue TAB NS Nord - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz im Netzgebiet der E.ON edis AG gültig.

Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein konnten sich in bewährter Form wieder zu einem technisch einheitlichen Werk verständigen, dass unter dem Begriff "TAB NS Nord" veröffentlicht wird.

Die technische Reglung ist im Internet der E.ON edis AG veröffentlicht.

Stand: 01. August 2008


Im Netzgebiet der Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH ist die Zählerplatzgestaltung für Wärmepumpen mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

Ansprechpartner:
Herr Udo Schulze
T 0 33 81-75 22 77
u.schulze@stwb.de

Stand: Juli 2007